Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-19, 4 B 1225/20

4 B 1225/20Verwaltungsgericht19.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1225/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-19

Aktenzeichen: 4 B 1225/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.4B1225.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 12.8.2020 ‒ 4 B 1195/20 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

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