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10 B 1087/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-19, 10 B 1087/20
10 B 1087/20Verwaltungsgericht19.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 10 B 1087/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0819.10B1087.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 6.250 Euro festgesetzt.
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