Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-17, 2 D 27/19.NE

2 D 27/19.NEVerwaltungsgericht17.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 27/19.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-17

Aktenzeichen: 2 D 27/19.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0817.2D27.19NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.