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2 D 27/19.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-17, 2 D 27/19.NE
2 D 27/19.NEVerwaltungsgericht17.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-17
Aktenzeichen: 2 D 27/19.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0817.2D27.19NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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