Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-14, 4 B 1219/20.NE

4 B 1219/20.NEVerwaltungsgericht14.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1219/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-14

Aktenzeichen: 4 B 1219/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0814.4B1219.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Antragsgegnerin vom 6.8.2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Innenstadtbereich von Kamp-Lintfort wird bis zur Entscheidung über einen noch zu erhebenden Normenkontrollantrag ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

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