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19 B 1181/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-12, 19 B 1181/20
19 B 1181/20Verwaltungsgericht12.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 19 B 1181/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0812.19B1181.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der Senat bewilligt den Antragstellern Prozesskostenhilfe für das Eilbeschwerdeverfahren und ordnet ihnen Rechtsanwalt T. aus E. bei. Die Antragsteller haben aus ihrem Einkommen 48 monatliche Raten in Höhe von 17,00 Euro zu zahlen.
Der Prozesskostenhilfeantrag für das erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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