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13 B 717/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-11, 13 B 717/20
13 B 717/20Verwaltungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 13 B 717/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0811.13B717.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28. April 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 80.000,00 Euro festgesetzt.
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