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10 B 891/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-11, 10 B 891/20
10 B 891/20Verwaltungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 10 B 891/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0811.10B891.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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