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19 B 1116/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-10, 19 B 1116/20
19 B 1116/20Verwaltungsgericht10.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 19 B 1116/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0810.19B1116.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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