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10 A 3633/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-10, 10 A 3633/18
10 A 3633/18Verwaltungsgericht10.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 10 A 3633/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0810.10A3633.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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