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12 B 737/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-06, 12 B 737/20
12 B 737/20Verwaltungsgericht06.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-06
Aktenzeichen: 12 B 737/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0806.12B737.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens
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