Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-05, 4 E 638/20

4 E 638/20Verwaltungsgericht05.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 638/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-05

Aktenzeichen: 4 E 638/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.4E638.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 7.8.2020 für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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