Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-05, 19 B 839/20

19 B 839/20Verwaltungsgericht05.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 839/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-05

Aktenzeichen: 19 B 839/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.19B839.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird (mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung) geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Schulleiters der Sekundarschule F. vom 28. April 2020 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.