projekte
19 B 839/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-08-05, 19 B 839/20
19 B 839/20Verwaltungsgericht05.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 19 B 839/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.19B839.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird (mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung) geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Schulleiters der Sekundarschule F. vom 28. April 2020 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.