Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-30, 12 E 972/19

12 E 972/19Verwaltungsgericht30.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 972/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-30

Aktenzeichen: 12 E 972/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0730.12E972.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 33.472,80 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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