Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-30, 12 E 160/19

12 E 160/19Verwaltungsgericht30.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 160/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-30

Aktenzeichen: 12 E 160/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0730.12E160.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 17.385 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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