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12 E 160/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-30, 12 E 160/19
12 E 160/19Verwaltungsgericht30.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 12 E 160/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0730.12E160.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 17.385 € festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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