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12 A 1231/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-29, 12 A 1231/19
12 A 1231/19Verwaltungsgericht29.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 12 A 1231/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0729.12A1231.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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