Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-24, 6 B 925/20

6 B 925/20Verwaltungsgericht24.07.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Abbruchs eines sog. „Sabbatjahrs“ wegen pandemiebedingter Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 925/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-24

Aktenzeichen: 6 B 925/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0724.6B925.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Abbruchs eines sog. „Sabbatjahrs“ wegen pandemiebedingter Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.

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