Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-24, 4 B 769/20

4 B 769/20Verwaltungsgericht24.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 769/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-24

Aktenzeichen: 4 B 769/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0724.4B769.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11.5.2020 wird abgelehnt.
    1. Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11.5.2020 wird zurückgewiesen.
    1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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