projekte
7 B 803/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-23, 7 B 803/20
7 B 803/20Verwaltungsgericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 7 B 803/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0723.7B803.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.