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5 B 1391/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-23, 5 B 1391/19
5 B 1391/19Verwaltungsgericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 5 B 1391/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0723.5B1391.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. September 2019 wird der angefochtene Beschluss mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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