Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-22, 4 E 174/20

4 E 174/20Verwaltungsgericht22.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 174/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-22

Aktenzeichen: 4 E 174/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0722.4E174.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht Geldern durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6.3.2020 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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