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1 B 915/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-21, 1 B 915/20
1 B 915/20Verwaltungsgericht21.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 1 B 915/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.1B915.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2020 – 10 L 641/20 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 9.790,71 Euro festgesetzt.
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