Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-21, 1 B 915/20

1 B 915/20Verwaltungsgericht21.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 915/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-21

Aktenzeichen: 1 B 915/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.1B915.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2020 – 10 L 641/20 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 9.790,71 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.