Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-16, 12 B 469/20

12 B 469/20Verwaltungsgericht16.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 469/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-16

Aktenzeichen: 12 B 469/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0716.12B469.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Beschwerdeinstanz auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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