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12 B 469/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-16, 12 B 469/20
12 B 469/20Verwaltungsgericht16.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-16
Aktenzeichen: 12 B 469/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0716.12B469.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Beschwerdeinstanz auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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