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7 B 591/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-13, 7 B 591/20
7 B 591/20Verwaltungsgericht13.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-13
Aktenzeichen: 7 B 591/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0713.7B591.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.
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