Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-09, 7 B 577/20

7 B 577/20Verwaltungsgericht09.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 577/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 7 B 577/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.7B577.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 € festgesetzt.

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