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4 B 973/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-09, 4 B 973/20
4 B 973/20Verwaltungsgericht09.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-09
Aktenzeichen: 4 B 973/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.4B973.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin mit dem Vorwurf, der Senat habe im Verfahren 4 B 874/20 über ihre Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ihr rechtliches Gehör verletzt, wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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