Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-09, 4 B 973/20

4 B 973/20Verwaltungsgericht09.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 973/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 4 B 973/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.4B973.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin mit dem Vorwurf, der Senat habe im Verfahren 4 B 874/20 über ihre Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ihr rechtliches Gehör verletzt, wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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