Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-06, 20 A 4217/18.PVB

20 A 4217/18.PVBVerwaltungsgericht06.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 4217/18.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-06

Aktenzeichen: 20 A 4217/18.PVB

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0706.20A4217.18PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der in der Dienststelle praktizierten Topfwirtschaft die Übertragung eines fest nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewerteten und nicht mit einer Planstelle hinterlegten Dienstpostens an einen Beamten, der nicht nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO besoldet ist und bislang einen gebündelten, nach den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 BBesO bewerteten Dienstposten innehat, nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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