Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-29, 12 B 1499/19

12 B 1499/19Verwaltungsgericht29.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 1499/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-29

Aktenzeichen: 12 B 1499/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0629.12B1499.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. September 2019 - 10 L 1502/19 - ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen für die erste Instanz die Antragsgegnerin zu 4/5 und der Antragsteller zu 1/5; für die zweite Instanz werden sie gegeneinander aufgehoben.

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