Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-25, 3d A 1940/19.O

3d A 1940/19.OVerwaltungsgericht25.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 1940/19.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-25

Aktenzeichen: 3d A 1940/19.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0625.3D.A1940.19O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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