Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-25, 3d A 166/16.O

3d A 166/16.OVerwaltungsgericht25.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 166/16.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-25

Aktenzeichen: 3d A 166/16.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0625.3D.A166.16O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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