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2 B 632/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-23, 2 B 632/20
2 B 632/20Verwaltungsgericht23.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 2 B 632/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0623.2B632.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 9.000,-- Euro festgesetzt
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