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21 A 2863/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-23, 21 A 2863/18
21 A 2863/18Verwaltungsgericht23.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 21 A 2863/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0623.21A2863.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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