Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-23, 21 A 2862/18

21 A 2862/18Verwaltungsgericht23.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 A 2862/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-23

Aktenzeichen: 21 A 2862/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0623.21A2862.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstrekkung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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