Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-16, 14 A 784/20.A

14 A 784/20.AVerwaltungsgericht16.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 784/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-16

Aktenzeichen: 14 A 784/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0616.14A784.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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