Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-15, 6 B 453/20

6 B 453/20Verwaltungsgericht15.06.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Leitenden Ministerialrats gegen die Besetzung einer Stelle im Wege der Umsetzung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 453/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-15

Aktenzeichen: 6 B 453/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.6B453.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LGG §8 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Leitenden Ministerialrats gegen die Besetzung einer Stelle im Wege der Umsetzung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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