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4 B 462/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-12, 4 B 462/20
4 B 462/20Verwaltungsgericht12.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-12
Aktenzeichen: 4 B 462/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0612.4B462.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16.3.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 275,00 Euro festgesetzt.
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