Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-09, 16 E 812/19

16 E 812/19Verwaltungsgericht09.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 E 812/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 16 E 812/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0609.16E812.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. August 2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

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