Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-09, 16 B 1223/19

16 B 1223/19Verwaltungsgericht09.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1223/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-09

Aktenzeichen: 16 B 1223/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0609.16B1223.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. August 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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