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4 B 230/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-05, 4 B 230/20
4 B 230/20Verwaltungsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 4 B 230/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0605.4B230.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3.2.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
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