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4 A 2090/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-05, 4 A 2090/17
4 A 2090/17Verwaltungsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 4 A 2090/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0605.4A2090.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30.6.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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