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20 B 1740/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-05, 20 B 1740/19
20 B 1740/19Verwaltungsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 20 B 1740/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0605.20B1740.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird in vollem Umfang abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- Euro festgesetzt.
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