Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-05, 13 B 776/20.NE

13 B 776/20.NEVerwaltungsgericht05.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 776/20.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-05

Aktenzeichen: 13 B 776/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0605.13B776.20NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

§ 1 Abs. 1 bis 3 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende vom 9. April 2020 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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