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13 B 776/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-05, 13 B 776/20.NE
13 B 776/20.NEVerwaltungsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 13 B 776/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0605.13B776.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
§ 1 Abs. 1 bis 3 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende vom 9. April 2020 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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