Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-04, 2 B 417/20

2 B 417/20Verwaltungsgericht04.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 417/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-04

Aktenzeichen: 2 B 417/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0604.2B417.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt

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