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6 B 412/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-03, 6 B 412/20
6 B 412/20Verwaltungsgericht03.06.2020
Erfolglose Beschwerde einer eingeschränkt dienstfähigen Hauptsekretärin auf vorläufige Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit in einer Apotheke.
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 6 B 412/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0603.6B412.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde einer eingeschränkt dienstfähigen Hauptsekretärin auf vorläufige Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit in einer Apotheke.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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