Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-03, 6 B 412/20

6 B 412/20Verwaltungsgericht03.06.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde einer eingeschränkt dienstfähigen Hauptsekretärin auf vorläufige Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit in einer Apotheke.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 412/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-03

Aktenzeichen: 6 B 412/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0603.6B412.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer eingeschränkt dienstfähigen Hauptsekretärin auf vorläufige Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit in einer Apotheke.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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