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4 B 1/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-03, 4 B 1/20
4 B 1/20Verwaltungsgericht03.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 4 B 1/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0603.4B1.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 17.12.2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
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