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1 B 1715/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-03, 1 B 1715/19
1 B 1715/19Verwaltungsgericht03.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 1 B 1715/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0603.1B1715.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.
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