Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-29, 6 B 479/20

6 B 479/20Verwaltungsgericht29.05.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 479/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 6 B 479/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0529.6B479.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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