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6 B 479/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-29, 6 B 479/20
6 B 479/20Verwaltungsgericht29.05.2020
Erfolglose Beschwerde eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 6 B 479/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0529.6B479.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2
Erfolglose Beschwerde eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.
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