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4 B 1206/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-25, 4 B 1206/19
4 B 1206/19Verwaltungsgericht25.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-25
Aktenzeichen: 4 B 1206/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0525.4B1206.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.8.2019 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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