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10 A 2993/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-22, 10 A 2993/19
10 A 2993/19Verwaltungsgericht22.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 10 A 2993/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0522.10A2993.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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