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8 B 407/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-20, 8 B 407/20
8 B 407/20Verwaltungsgericht20.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 8 B 407/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0520.8B407.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.800,- EUR festgesetzt.
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