Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-19, 7 D 77/17.NE

7 D 77/17.NEVerwaltungsgericht19.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 77/17.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-19

Aktenzeichen: 7 D 77/17.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0519.7D77.17NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.