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7 D 77/17.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-19, 7 D 77/17.NE
7 D 77/17.NEVerwaltungsgericht19.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 7 D 77/17.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0519.7D77.17NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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